Kantonsinformationen
Die Möglichkeit zur Stellungnahme dauert vom 25.05.2022 bis zum 12.06.2022!
Die Frist für die Vernehmlassung zum Fahrplanentwurf 2023 ist am 12. Juni 2022 abgelaufen. Nachträgliche Eingaben können wegen dem engen Zeitplan zur Umsetzung der Fahrplanänderungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Amt für Verkehr und Tiefbau und die beteiligten Transportunternehmen prüfen nun die fristgerecht eingereichten Eingaben. Die Anliegen können nur umgesetzt werden, wenn sie einem übergeordneten Kundenbedürfnis entsprechen und im Rahmen der Budgetvorgaben finanzierbar sind.
Eine persönliche Beantwortung der Stellungnahmen ist nicht möglich. Nach Abschluss des Fahrplanverfahrens voraussichtlich im September 2022 wird ein Schlussbericht mit einer Zusammenstellung aller Eingaben und der entsprechenden Beurteilung veröffentlicht
Hintergrundinformationen zum Angebot im öffentlichen Verkehr im Kanton Solothurn finden sich auf der Website avt.so.ch > Öffentlicher Verkehr > Angebotsplanung
Wir danken für Ihr Interesse am öffentlichen Verkehr.
Kanton Solothurn, Amt für Verkehr und Tiefbau
Fahrplanverfahren
4509 Solothurn